Elektronische Patientenakte

LIEBE PATIENTINNEN,
LIEBE PATIENTEN,
Sie haben eine elektronische Patientenakte. Dann sind wir
gesetzlich verpflichtet, Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung
in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen.
Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und
Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Labor-
befunde, aber auch Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden
Ärztinnen und Ärzte schicken. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen
Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie uns
elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden.
Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben
das Recht zum Widerspruch. Das ist gut zu wissen, vor allem
wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind
insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell
übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen.
Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische
Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Ihr Praxisteam
BEI FRAGEN RUND UM IHRE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE
HILFT IHNEN IHRE KRANKENKASSE WEITER:

www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app