Akademische Lehrpraxis

Der Praxis wurde die Funktion „Akademische Lehrpraxis der Medizinischen Fakultät der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg“ verliehen.

Ich danke der Universität Heidelberg für das entgegengebrachte Vertrauen.

Elektronische Patientenakte

LIEBE PATIENTINNEN,
LIEBE PATIENTEN,
Sie haben eine elektronische Patientenakte. Dann sind wir
gesetzlich verpflichtet, Daten aus Ihrer aktuellen Behandlung
in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen.
Das sind Befundberichte zu aktuellen Untersuchungen und
Therapien, die wir bei Ihnen durchgeführt haben. Das sind Labor-
befunde, aber auch Arztbriefe, die wir an Ihre mitbehandelnden
Ärztinnen und Ärzte schicken. Weitere Daten aus Ihrer aktuellen
Behandlung stellen wir auf Anfrage für Sie ein, wenn sie uns
elektronisch vorliegen und von unserer Praxis erhoben wurden.
Wir möchten Sie außerdem darüber informieren: Sie haben
das Recht zum Widerspruch. Das ist gut zu wissen, vor allem
wenn es um besonders sensible Informationen geht. Das sind
insbesondere Daten bei psychischen Erkrankungen, sexuell
übertragbaren Infektionen und Schwangerschaftsabbrüchen.
Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in Ihre elektronische
Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Ihr Praxisteam
BEI FRAGEN RUND UM IHRE ELEKTRONISCHE PATIENTENAKTE
HILFT IHNEN IHRE KRANKENKASSE WEITER:

www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-aktuell/epa-app

Was tun, wenn ich meinen Termin nicht wahrnehmen kann?

Mit dem Praxis- und Terminkonzept wird versucht Wartezeiten für Sie möglichst kurz zu halten. Dies funktioniert nur, wenn Sie pünktlich, also nicht zu früh und nicht zu spät im Wartezimmer platz nehmen. Da dies zunehmend nicht mehr berücksichtigt wird und auf Kosten der Patienten geht, die pünktlich sind, werden ausgefallene Termine die nicht mindestens 6 Stunden vorher abgesagt werden in Rechnung gestellt.


Ihr Dr. Thomas Mayer

Praxisbesuch mit Corona

Zahlreiche Patienten sind der Auffassung Sie dürfen mit Corona nicht zum Arzt. Sie dürfen und durften schon immer und natürlich einen Arzt aufsuchen. Egal ob Schnelltest oder PCR positiv. Im Gegenteil es ist besser wenn eine Ersteinschätzung durch den Arzt vorgenommen wird.

Masern Impfpflicht

Ab März 2020 gilt für bestimmte Personengruppen eine Impfpflicht für Masern. Gerne berate ich sie hierzu. Eine erforderliche Impfung sollte rechtzeitig geplant werden, da Lieferengpässe nicht auszuschließen sind.